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Kollege aus Oberösterreich wurde nun auch in der zweiten Instanz Recht gegeben

 

 

 

Florian M. übte Kritik an unserem Bundespräsidenten worauf dieser ihn klagte

 

 

 

Willkürlich klagte der Bundespräsident einen Journalisten, weil er sagte, dass er die Bundesverfassung mit Füßen treten würde sowie die Spaltung der Gesellschaft zulassen würde!

 

Hintergrund waren die Erlässe und Gesetze welche die Bundesregierung in der Bandemiezeit veranlasste, welche später sogar vom Verfassungsgericht großteils als eben Verfassungswidrig erkannt wurden, wenn auch in Anbetracht der unklaren Lage zumindest teilweise gerechtfertigt!

 

 

 

Es wäre die Pflicht des Bundespräsidenten gewesen die Gesetze und Erlässe zu Hinterfragen sowie verfassungsrechtlich ggf. wieder aufzuheben bis mehr Daten und Fakten vorhanden wären, was er jedoch nicht tat!?

 

Stattdessen äußerte sich der Bundespräsident gar nicht oder befürwortete das rechtlich sehr fragwürdige Treiben der Bundesregierung!?

 

 

 

Das führte natürlich auf Grund der vielen fragwürdigen Einschränkungen der Bevölkerung zu zahllosen Protesten und Demos sowie klagen und auch wir Journalisten fern ab des Maistreams äußerten uns dazu sehr kritisch, wie eben Florian auch.

 

Rückendeckung bekam Florian wie auch andere Medien von der FPÖ und diversen Bürgerbewegungen.

 

 

 

In erster Instanz wurde Florian freigesprochen vom Vorwurf der üblen Nachrede welche der Bundespräsident kraft seines Amtes anstrengte (das Kritisieren des Bundespräsidenten ist dem Vernehmen nach nicht gestattet!? Und das in einer Demokratie!?!) worauf der hörige Staatsanwalt in Berufung ging!?

 

Doch auch jetzt wurde Florian in zweiter Instanz freigesprochen, da eben zum einem die freie Meinungsäußerung ebenso in der Verfassung verankert ist wie auch die ungehinderte freie Berichterstattung der Medien.

 

 

 

Dem Vernehmen nach meldete der Staatsanwalt diesmal keine Berufung an, denn sonst würde wohl der Fall vor dem obersten Gerichtshof landen und dieser würde wohl kaum anders Entscheiden! Was wohl die Reputation der Republik Österreich endgültig ruinieren würde, die des Bundespräsidenten ist ohnehin seit der so genannten „Pandemie“ und seinem „nichts Tun“ dahin! So ist es uns auch unverständlich wie dieser Mann noch Mal zum Bundespräsidenten gewählt werden konnte, wo er eigentlich seinen Ruhestand in seinem heiligen Land Tirol Genießen sollte anstatt unsere Verfassung mit Füßen zu treten ist uns unverständlich!?

 

 

 

Jedenfalls wurde jetzt der Verfassung und vor allem dem Medienrecht genüge getan, jetzt bleibt noch zu Hoffen, dass auch den Politikern welche uns so viel angetan haben bald der Prozess gemacht wird!

 

Auf jeden Fall kommt keiner mehr von denen bei der nächsten Wahl in Frage ….!!

 

 

 

E. Weber CR

Fotos;  Report24.at (c) 2024

 

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